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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1.Kirche2020 erbringt alle Lieferungen
und Leistungen ausschließlich auf Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen.
1.2.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch für zukünftige Geschäfte
beider Parteien..
1.3.Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt
oder teilweise abweichende AGB des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir haben diesen ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender AGB des Kunden haben
und unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.4.Vertragspartner ist immer der ihren
Auftrag bearbeitende Mitarbeiter. Für
alle Scripte und Dienstleistungen.
1.5.Die Haftung für den Auftrag obliegt
auch jeweils dem Mitarbeiter, welcher
den jeweiligen Auftrag bearbeitet. Haftungsansprüche
gegenüber einem der anderen Mitarbeiter
als den Bearbeitenden sind nicht zulässig.
2. Auftragsabwicklung
2.1.Die Bestellung läuft Online über
unser Bestellformular. Nach Eingang
der Bestellung erhält der Kunde eine
Lizenz für das jeweilige Produkt von
dem Mitarbeiter, welcher den Auftrag
bearbeitet. Diese Lizenz ist unterschrieben
per Fax oder Post an den Mitarbeiter
zurückzusenden. Erst damit ist der Auftrag
angenommen.
2.2.Der Auftrag ist immer per Vorkasse
zu bezahlen. Der Kunde erhält von dem
Mitarbeiter eine Bankverbindung zur
Zahlung.
2.3.Ratenzahlung ist nur nach Absprache
vor Bestellung mit einem unserer Mitarbeiter
möglich. Entsprechende Konditionen sind
in der Lizenz schriftlich festzuhalten.
2.4.Bei Bestellungen von Scripten ist der Auftrag
mit der Übergabe der Software abgewickelt.
Die Übergabe kann via E-Mail geschehen.
2.4.1Wurde zusätzlich Installation oder
Datenbankübernahme oder Konvertierung
bestellt, so ist der Auftrag mit der
Basisinstallation, bzw. puren Übername
der Daten, bzw. Konvertierung abgeschlossen.
2.5.Bei Bestellungen von extern gekennzeichneten Scripten
tritt Kirche2020 nur als Mittler
für den Auftrag auf. Der Vorteil für
den Kunden ist, dass der durch die Zusammenarbeit
mit den Herstellern
zu einem günstigeren Preis als bei Bestellungen
direkt über die Hersteller erhält.
2.5.1.Der Auftrag ist von Seiten Kirche2020 erfüllt,
ab dem Moment wo Kirche2020 den Auftrag
und ggf. sofern möglich an den des Externen Herstellers übergibt.
Der Kunde erhält eine Auftragskopie,
sowie Kontaktdaten mit welchen er dann
direkt mit dem externen anbieter in
Kontakt treten kann.
2.5.2.Von Seiten Kirche2020 kann der
Auftragsablauf und die Zeit bis zur
Erstellung der downloadbaren Version
nicht beeinflusst werden,
dies obliegt voll und ganz dem externen Anbieter.
2.6.Bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte
Ware Eigentum von Kirche2020. Kommt der
Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann
Kirche2020, unbeschadet sonstiger Rechte,
die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer
Rechte zurücknehmen und die Löschung
aller Kopien einfordern, wenn dies dem
Kunden angekündigt und ihm eine angemessene
Nachfrist gesetzt wurde.
3. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
3.1.Der Kunde erhält von Kirche2020 für
die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung der Software (Lizenz).
Der Kunde kann ein Blankovordruck der
Lizenzbedingungen zur Ansicht von unseren
Mitarbeitern per E-Mail anfordern.
3.2.Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen,
dass jeder, der im Auftrag des Kunden
die Software nutzt, die Lizenzvereinbarungen
einhält.
3.3.Die von Kirche2020 erhobenen Lizenzgebühren
richten sich nach der Häufigkeit der
Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Installationen).
3.4.Der Kunde darf sich eine lokale Sicherungskopie
erstellen. Sollten das Handbuch als
Datei vorliegen, darf es auf Papier
ausdruckt werden.
3.5.Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke
von ccity.de nicht verändern oder entfernen,
es sei den es ist in den Lizenzbedingungen
gesondert vereinbart worden.
3.6.Der Kunde ist nicht berechtigt die
Software zu vermieten, verleasen oder
Unterlizenzen zu vergeben.
3.7.Mit Ende des Nutzungsrechtes oder
mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen
alle Nutzungsrechte an der Software,
evtl. Kopien sowie alle Dokumentationen
sind zu vernichten. Der Kunde löscht
alle gespeicherten Daten, soweit er
nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung
verpflichtet ist.
3.8.Für den Fall der Zuwiderhandlung
gegen der in den Lizenzbedingungen geregelten
Rechten und Pflichten verspricht der
Kunde Kirche2020 unter Ausschluss
auf Einrede eines Fortsetzungszusammenhanges
eine Vertragsstrafe von EUR 2.000.
4. Vertragsangebot, Vertragsschluss,
Vertragsbeendigung
4.1.Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung
einer Lizenz durch den Kunden zustande.
4.2.Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit
geschlossen, können Kunde und Kirche2020 das
Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen
mit einer Frist von vier Wochen zum
Monatsende kündigen.
4.3.Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit
geschlossen oder wurde mit dem Kunden
eine Mindestlaufzeit vereinbart, so
verlängert sich der Vertrag nach Ablauf
um unbestimmte Zeit, sofern der Vertrag
nicht 4 Wochen vor Ablauf der Vertragszeit
oder Mindestlaufzeit gekündigt wurde.
4.4.Unberührt bleibt das Recht beider
Parteien zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt für Kirche2020 insbesondere
dann vor, wenn der Kunde
- seiner Verpflichtung zur Zahlung
nicht nachkommt.
- schuldhaft gegen die AGB und/oder
Lizenzbedingungen verstößt.
4.5.Im Falle der von Kirche2020 ausgesprochenen
Kündigung aus wichtigem Grund ist Kirche2020
berechtigt, den gezahlten Betrag als
Aufwandentschädigung einzubehalten und
ggf. bis zu 75 % des zu zahlenden Entgeltes
nachzufordern.
4.6.Rücktritts- und Kündigungserklärungen
bedürfen der Schriftform, welche auch
durch Telefax als gewahrt gilt.
5. Preise und Zahlungen
5.1.Es gelten immer die jeweils aktuellen
Preise gemäß unserem Online-Bestellformular.
Sonderpreise sind mit den Mitarbeitern
zu vereinbaren und bei dem jeweiligen
Mitarbeiter direkt zu bestellen. Die
Angebotenen Preise sind immer inkl.
MwSt. Für Kunden aus dem Ausland gelten
die Preise als Netto-Preise.
5.2.ccity.de ist berechtigt, die
Leistung erst nach vollständiger Zahlung
zu erbringen
5.3.Gegen Forderungen von Kirche2020 kann
der Kunde nur mit unwidersprochenen
oder rechtsmäßig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
6. Gewährleistung
6.1.Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung
gegebenenfalls einen neuen Programmstand
übernehmen (Updates).
6.2.Der Kunde hat Kirche2020 bei einer
möglichen Fehlerbeseitigung nach Kräften
zu Unterstützen. Der Kunde hat vor dem
Einspielen von Updates die alte Software
als auch die Daten vollständig zu sichern.
Kirche2020 übernimmt keine Haftung
im Falle eines Datenverlustes.
6.3.Im Falle von Updates hat der Kunde
ggf. Einstellungen als auch Layoutanpassungen,
sofern nötig, selbst vorzunehmen.
7. Haftung
7.1.Für Schäden haftet Kirche2020 nur
dann, wenn ccity.de oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in
einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzt hat oder der Schaden
auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
von Kirche2020 oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung
von Kirche2020 auf solche typische
Schäden begrenzt, die für ccity.de zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
voraussehbar waren.
7.2.Die Haftung von Kirche2020 wegen
zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden
sowie aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften bleibt unberührt.
7.3.Haftungsansprüche sind nur gegenüber
dem bearbeitenden Mitarbeiter gemäß
Punkt 1.4. zulässig.
7.4.Die Höhe ein eines evtl. Schadensersatzes
beläuft sich maximal auf die Höhe des
Preises der bestellten Produkte, unabhängig
davon ob es sich um eine Sach- oder
Dienstleistung handelt.
8. Rücktrittsklauseln gemäß Teledienstgesetz
8.1.Der Kunde hat das Recht innerhalb
von 14 Tagen nach Auftragserteilung
von seinem Vertrag zurückzutreten. Hierzu
ist ein schriftlicher Rücktritt vom
Vertrag notwendig. Die Form ist gewahrt,
wenn dieser Rücktritt per Post, mindestens
jedoch per Telefax erfolgt. Im Falle
eines Rücktrittes sind evtl. schon gelieferte
Software zu löschen.
8.2.Hat der Kunde Sonderanfertigungen
oder Sonderprogrammierungen bestellt,
ist der Rücktritt gemäß Teledienstgesetz
ausgeschlossen, da die Programmierarbeiten
in dem Fall individuell für den Kunden
erstellt wurden.
9. Datenschutz
9.1.Kirche2020 weist gemäß §33 BDSG darauf
hin, das personenbezogene Daten im Rahmen
der Vertragsdurchführung gespeichert
werden und sofern vertragsrelevant gemäß
den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
gesichert werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1Ausschließlicher Gerichtstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische
Person, Person des öffentlichen Rechts,
öffentlichen-rechtliches Sondervermögen
oder eine natürliche Person ist, der
jeweilige Wohnsitz des bearbeitenden
Mitarbeiters von Kirche2020 oder
das nächstliegend höhere für den Wohnsitz
zuständige Gericht.
Für Kirche2020 ist der Gerichtsstand
und Erfüllungsort die Stadt Gelsenkirchen
10.2.Kirche2020 ist darüber hinaus
berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtstand zu verklagen. Für die von
Kirche2020 auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen
Verträge und der aus ihnen folgenden
Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Bestimmungen zum
Einheitlichen UN-Kaufrecht über den
Kauf beweglicher Sachen (CISG).
10.3.Kirche2020 kann nur vor einem
deutschen Gericht nach Deutschen Recht
verklagt werden. Klagen im Ausland sind
nicht zulässig.
10.4.Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages
unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck
der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahekommende Ersatzbestimmung,
wie sie die Parteien zur Erreichung
des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes
gilt für Unvollständigkeiten.
Stand: 05. Maerz 2008 |