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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

1.1.Kirche2020 erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte beider Parteien..

1.3.Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden haben und unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4.Vertragspartner ist immer der ihren Auftrag bearbeitende Mitarbeiter. Für alle Scripte und Dienstleistungen.

1.5.Die Haftung für den Auftrag obliegt auch jeweils dem Mitarbeiter, welcher den jeweiligen Auftrag bearbeitet. Haftungsansprüche gegenüber einem der anderen Mitarbeiter als den Bearbeitenden sind nicht zulässig.

2. Auftragsabwicklung

2.1.Die Bestellung läuft Online über unser Bestellformular. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine Lizenz für das jeweilige Produkt von dem Mitarbeiter, welcher den Auftrag bearbeitet. Diese Lizenz ist unterschrieben per Fax oder Post an den Mitarbeiter zurückzusenden. Erst damit ist der Auftrag angenommen.

2.2.Der Auftrag ist immer per Vorkasse zu bezahlen. Der Kunde erhält von dem Mitarbeiter eine Bankverbindung zur Zahlung.

2.3.Ratenzahlung ist nur nach Absprache vor Bestellung mit einem unserer Mitarbeiter möglich. Entsprechende Konditionen sind in der Lizenz schriftlich festzuhalten.

2.4.Bei Bestellungen von Scripten ist der Auftrag mit der Übergabe der Software abgewickelt. Die Übergabe kann via E-Mail geschehen.

2.4.1Wurde zusätzlich Installation oder Datenbankübernahme oder Konvertierung bestellt, so ist der Auftrag mit der Basisinstallation, bzw. puren Übername der Daten, bzw. Konvertierung abgeschlossen.

2.5.Bei Bestellungen von extern gekennzeichneten Scripten tritt Kirche2020 nur als Mittler für den Auftrag auf. Der Vorteil für den Kunden ist, dass der durch die Zusammenarbeit mit den Herstellern zu einem günstigeren Preis als bei Bestellungen direkt über die Hersteller erhält.

2.5.1.Der Auftrag ist von Seiten Kirche2020 erfüllt, ab dem Moment wo Kirche2020 den Auftrag und ggf. sofern möglich an den des Externen Herstellers übergibt. Der Kunde erhält eine Auftragskopie, sowie Kontaktdaten mit welchen er dann direkt mit dem externen anbieter in Kontakt treten kann.

2.5.2.Von Seiten Kirche2020 kann der Auftragsablauf und die Zeit bis zur Erstellung der downloadbaren Version nicht beeinflusst werden, dies obliegt voll und ganz dem externen Anbieter.

2.6.Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Kirche2020. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Kirche2020, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen und die Löschung aller Kopien einfordern, wenn dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

3. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

3.1.Der Kunde erhält von Kirche2020 für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software (Lizenz). Der Kunde kann ein Blankovordruck der Lizenzbedingungen zur Ansicht von unseren Mitarbeitern per E-Mail anfordern.

3.2.Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der im Auftrag des Kunden die Software nutzt, die Lizenzvereinbarungen einhält.

3.3.Die von Kirche2020 erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Installationen).

3.4.Der Kunde darf sich eine lokale Sicherungskopie erstellen. Sollten das Handbuch als Datei vorliegen, darf es auf Papier ausdruckt werden.

3.5.Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von ccity.de nicht verändern oder entfernen, es sei den es ist in den Lizenzbedingungen gesondert vereinbart worden.

3.6.Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zu vermieten, verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

3.7.Mit Ende des Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an der Software, evtl. Kopien sowie alle Dokumentationen sind zu vernichten. Der Kunde löscht alle gespeicherten Daten, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

3.8.Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen der in den Lizenzbedingungen geregelten Rechten und Pflichten verspricht der Kunde Kirche2020 unter Ausschluss auf Einrede eines Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe von EUR 2.000.

4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

4.1.Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung einer Lizenz durch den Kunden zustande.

4.2.Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können Kunde und Kirche2020 das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

4.3.Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit, sofern der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der Vertragszeit oder Mindestlaufzeit gekündigt wurde.

4.4.Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

Ein wichtiger Grund liegt für Kirche2020 insbesondere dann vor, wenn der Kunde

- seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.

- schuldhaft gegen die AGB und/oder Lizenzbedingungen verstößt.

4.5.Im Falle der von Kirche2020 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Kirche2020 berechtigt, den gezahlten Betrag als Aufwandentschädigung einzubehalten und ggf. bis zu 75 % des zu zahlenden Entgeltes nachzufordern.

4.6.Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

5. Preise und Zahlungen

5.1.Es gelten immer die jeweils aktuellen Preise gemäß unserem Online-Bestellformular. Sonderpreise sind mit den Mitarbeitern zu vereinbaren und bei dem jeweiligen Mitarbeiter direkt zu bestellen. Die Angebotenen Preise sind immer inkl. MwSt. Für Kunden aus dem Ausland gelten die Preise als Netto-Preise.

5.2.ccity.de ist berechtigt, die Leistung erst nach vollständiger Zahlung zu erbringen

5.3.Gegen Forderungen von Kirche2020 kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtsmäßig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Gewährleistung

6.1.Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen (Updates).

6.2.Der Kunde hat Kirche2020 bei einer möglichen Fehlerbeseitigung nach Kräften zu Unterstützen. Der Kunde hat vor dem Einspielen von Updates die alte Software als auch die Daten vollständig zu sichern. Kirche2020 übernimmt keine Haftung im Falle eines Datenverlustes.

6.3.Im Falle von Updates hat der Kunde ggf. Einstellungen als auch Layoutanpassungen, sofern nötig, selbst vorzunehmen.

7. Haftung

7.1.Für Schäden haftet Kirche2020 nur dann, wenn ccity.de oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Kirche2020 oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Kirche2020 auf solche typische Schäden begrenzt, die für ccity.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

7.2.Die Haftung von Kirche2020 wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

7.3.Haftungsansprüche sind nur gegenüber dem bearbeitenden Mitarbeiter gemäß Punkt 1.4. zulässig.

7.4.Die Höhe ein eines evtl. Schadensersatzes beläuft sich maximal auf die Höhe des Preises der bestellten Produkte, unabhängig davon ob es sich um eine Sach- oder Dienstleistung handelt.

8. Rücktrittsklauseln gemäß Teledienstgesetz

8.1.Der Kunde hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung von seinem Vertrag zurückzutreten. Hierzu ist ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag notwendig. Die Form ist gewahrt, wenn dieser Rücktritt per Post, mindestens jedoch per Telefax erfolgt. Im Falle eines Rücktrittes sind evtl. schon gelieferte Software zu löschen.

8.2.Hat der Kunde Sonderanfertigungen oder Sonderprogrammierungen bestellt, ist der Rücktritt gemäß Teledienstgesetz ausgeschlossen, da die Programmierarbeiten in dem Fall individuell für den Kunden erstellt wurden.

9. Datenschutz

9.1.Kirche2020 weist gemäß §33 BDSG darauf hin, das personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und sofern vertragsrelevant gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gesichert werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person, Person des öffentlichen Rechts, öffentlichen-rechtliches Sondervermögen oder eine natürliche Person ist, der jeweilige Wohnsitz des bearbeitenden Mitarbeiters von Kirche2020 oder das nächstliegend höhere für den Wohnsitz zuständige Gericht.

Für Kirche2020 ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort die Stadt Gelsenkirchen

10.2.Kirche2020 ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtstand zu verklagen. Für die von Kirche2020 auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen Verträge und der aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

10.3.Kirche2020 kann nur vor einem deutschen Gericht nach Deutschen Recht verklagt werden. Klagen im Ausland sind nicht zulässig.

10.4.Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand: 05. Maerz 2008

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