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Die eigene Online-Auktion
Um nach aktuellem Recht eine Onlineauktion auf die Beine zu stellen bedarf es in Deutschland zur Zeit nicht viel.
Man muß aber beachten, sobald mit der Auktion Einnahmen erzielt werden, daß je nach Höhe des Gewinnes Steuern fällig werden können. Über die entsprechenden Regelungen sollte man sich rechtzeitig Informieren.
Eine Onlineauktion muß generell nicht angemeldet werden, da diese keine Versteigerung nach § 34b GewO darstellt.
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Besorgen Sie sich für Ihr Auktionshaus auch gleich den passenden Webspace. Wir haben die passenden Angebote für Sie.
Sollte Ihr Angebot für Ihr Projekt nicht dabei sein, sprechen Sie mit uns.
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